Aarberg verschärft Regeln für Fahrende

07. Juni 2017

Fahrende, die sich in Aarberg im Kanton Bern auf öffentlichem Grund niederlassen wollen, müssen ab Juli ein Depot hinterlegen.Die Gemeinde Aarberg will ab 1. Juli private Landbesitzer in die Pflicht nehmen, wenn diese Fahrenden eine vorübergehende Bleibe anbieten: Das von der Gemeindeversammlung verabschiedete revidierte Polizeireglement der Gemein ...

Fahrende, die sich in Aarberg im Kanton Bern auf öffentlichem Grund niederlassen wollen, müssen ab Juli ein Depot hinterlegen.Die Gemeinde Aarberg will ab 1. Juli private Landbesitzer in die Pflicht nehmen, wenn diese Fahrenden eine vorübergehende Bleibe anbieten: Das von der Gemeindeversammlung verabschiedete revidierte Polizeireglement der Gemeinde sieht vor, dass Kosten für die Wahrung von «Ruhe, Reinlichkeit und Ordnung» auf die Landbesitzer überwälzt werden können – und zwar bis zu einem Betrag von 10'000 Franken.Das revidierte Polizeireglement lässt Fahrenden in Zukunft ein kleines Türchen offen. Melden sie sich an und hinterlegen sie ein Depot von 250 Franken pro Gespann, dürfen sie sich maximal fünf Tage auf öffentlichem Grund niederlassen. Selbst nach problemlosen Visiten retourniert Aarberg nach fünf Tagen aber nur 100 Franken dieses Depots. 30 Franken pro Tag werden als «Pauschalgebühr» einkassiert.

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