Aargau will Fahrenden das Überwintern erleichtern

30. Januar 2015

Auf dem Durchgangsplatz in Windisch im Kanton Aargau beträgt die maximale Aufenthaltsdauer nur einen Monat. Fahrende finden dies vor allem im Winter zu kurz.Die Gemeinde Windisch im Kanton Aargau bietet den Fahrenden vom 1. Oktober bis zum 30. April beim Freibad Heumatten einen Durchgangsplatz für höchstens zwölf Wohneinheiten an, berichtet die «Aa ...

Auf dem Durchgangsplatz in Windisch im Kanton Aargau beträgt die maximale Aufenthaltsdauer nur einen Monat. Fahrende finden dies vor allem im Winter zu kurz.Die Gemeinde Windisch im Kanton Aargau bietet den Fahrenden vom 1. Oktober bis zum 30. April beim Freibad Heumatten einen Durchgangsplatz für höchstens zwölf Wohneinheiten an, berichtet die «Aargauer Zeitung». Das Platzreglement der Gemeinde sieht eine maximale Aufenthaltsdauer von einem Monat vor. Besonders Fahrende mit Kindern seien auf eine längere Aufenthaltsdauer angewiesen, damit sich der Besuch an der Schule überhaupt lohne, betont Claude Gerzner von der Bewegung der Schweizer Reisenden.Die Gemeinde Windisch biete diesen Platz seit 1986 an. 2011 unterzeichneten die drei Vorsteher der Gemeinde Windisch, des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt sowie der Radgenossenschaft der Landstrasse eine neue Platzordnung für den Durchgangsplatz «Freibad Heumatten». Darin wurde die maximale Aufenthaltsdauer auf einen Monat festgelegt. Weil diese Regelung nicht mehr allen passe, sei die Gemeinde seit Dezember mit dem Kanton daran, eine neue Betriebsordnung zu erarbeiten, die ab Winter 2015/16 in Kraft treten soll.

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