Die Schweiz engagiert sich weiterhin für den Schutz nationaler Minderheiten

15. Februar 2017

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2017 den vierten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten verabschiedet.Der Bundesrat nutzte den vierten Bericht, um öffentlich zu erinnern und klarzustellen, dass unter dem allgemeinen Begriff der Fahrenden, die als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenüberein ...

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2017 den vierten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten verabschiedet.Der Bundesrat nutzte den vierten Bericht, um öffentlich zu erinnern und klarzustellen, dass unter dem allgemeinen Begriff der Fahrenden, die als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt sind, alle nomadisch lebenden wie sesshaften Schweizer Jenischen, Sinti und Manouches zu verstehen sind.Ein Fortschritt ist insbesondere die 2015 eingesetzte Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Bedingungen für die fahrende Lebensweise und zur Förderung der Kultur von Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz, die die Anliegen und Meinungen der verschiedenen Gemeinschaften aufgenommen hat.Der vierte Bericht geht auch auf die Kritikpunkte des Ministerkomitees des Europarats ein. Er hält fest, dass es trotz der positiven Entwicklungen in gewissen Kantonen zu wenig Stand- und Durchgangsplätze für nomadisch lebende Jenische, Sinti und Manouches gibt. Dies gefährdet ein wesentliches Element ihrer fahrenden Kultur. Mit den Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans des Bundes für Jenische, Sinti und Roma, der gegenwärtig ausgearbeitet wird, sollte sich die Situation jedoch verbessern.

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