Kanton Bern erneuert Baugesetzgebung

20. Juni 2014

Der Kanton Bern nimmt ein wichtiges Dossier an die Hand: die Teilrevision der Baugesetzgebung. Davon könnten auch Fahrende profitieren.Auslöser für die Teilrevision des kantonalen Baugesetzes sind unter anderem die Anfang Mai in Kraft getretenen Änderungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. Der Regierungsrat möchte mit der Teilrevision eine ...

Der Kanton Bern nimmt ein wichtiges Dossier an die Hand: die Teilrevision der Baugesetzgebung. Davon könnten auch Fahrende profitieren.Auslöser für die Teilrevision des kantonalen Baugesetzes sind unter anderem die Anfang Mai in Kraft getretenen Änderungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. Der Regierungsrat möchte mit der Teilrevision eine Grundsatzdebatte führen, vorab zu Zuständigkeiten im Planungswesen. In Raumplanungsfragen soll der Kanton in ausgewählten Fällen vermehrt selber gestaltend eingreifen und steuernd wirken. Dafür bietet sich laut der Regierung das Instrument der kantonalen Überbauungsordnung (KÜO) an. Der Anwendungsbereich dieses Instruments soll deshalb erweitert werden: mittels KÜO könnten unter anderem auch Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende festgelegt werden.Den lancierten Grundsatzfragen steht der Verband bernischer Gemeinden (VBG) ablehnend gegenüber. Der VBG kritisiert in seiner Mitteilung eine Verschiebung der Planungszuständigkeiten hin zum Kanton. Die Vernehmlassung der Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung dauert bis am 26. September.

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