Rüttener Fahrende wehren sich gegen Räumung

04. Januar 2016

Für die jenische Familie in Rüttenen bei Solothurn ist klar: Sie will sich gegen den Entscheid des Richteramtes Solothurn-Lebern wehren, die Anlage am Rande Rüttenens zu verlassen.Der 4. Januar ist der vom Amtsgericht gegenüber der Grundstückbesitzerin Bürgergemeinde Solothurn bestätigte Termin. Bis zu diesem Termin müsste die jenische Familie den ...

Für die jenische Familie in Rüttenen bei Solothurn ist klar: Sie will sich gegen den Entscheid des Richteramtes Solothurn-Lebern wehren, die Anlage am Rande Rüttenens zu verlassen.Der 4. Januar ist der vom Amtsgericht gegenüber der Grundstückbesitzerin Bürgergemeinde Solothurn bestätigte Termin. Bis zu diesem Termin müsste die jenische Familie den seit 30 Jahren genutzten Standplatz am Rand des Steinbruchs geräumt haben. «Die Familie Huber hatte fristgerecht vom Gericht eine Begründung für das Urteil verlangt. Das Urteil werden wir anfechten. Diese Begründung ist aber bis heute nicht zugestellt worden», sagt Daniel Huber, Präsident der Radgenossenschaft der Landstrasse.

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