Über Jahrhunderte nur geduldet

23. Juli 2015

Nach dem Erlass des «Heimatgesetzes» des Bundes von 1850 seien Tausende von Jenischen in Graubünden zwangseingebürgert worden. Dieser Mythos hielt sich lange.Heute weiss man, dass die Jenischen nur eine Minderheit unter den Bündner Heimatlosen darstellten. Das «Bundesgesetz die Heimatlosigkeit betreffend» vom Dezember 1850 bestimmte, dass der Bund ...

Nach dem Erlass des «Heimatgesetzes» des Bundes von 1850 seien Tausende von Jenischen in Graubünden zwangseingebürgert worden. Dieser Mythos hielt sich lange.Heute weiss man, dass die Jenischen nur eine Minderheit unter den Bündner Heimatlosen darstellten. Das «Bundesgesetz die Heimatlosigkeit betreffend» vom Dezember 1850 bestimmte, dass der Bund und die Kantone für die Heimatlosen ein Kantons- und Gemeindebürgerrecht festsetzen sollten. Laut Historiker Guadench Dazzi (Mitautor der Publikation «Puur und Kessler», Sesshafte und Fahrende in Graubünden, Baden 2008) habe es sich dabei in Graubünden grösstenteils um sesshafte Tagelöhner, Mägde und Handwerker gehandelt, «die seit längerer Zeit in der jeweiligen Gemeinde als Bürger zweiter Klasse ansässig waren». Gleiches gelte auch für die sogenannten «Kessler-Familien». Diese seien entweder seit längerer Zeit schon Bündner Bürger gewesen oder seien es in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts geworden.Sommerserie der Zeitung «Südostschweiz» zum Thema «Schweizermacher» und Einbürgerung. Der ganze Artikel findet sich in der «Südostschweiz» (Ausgabe Graubünden), 23.7.2015, S. 8.

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