Wittinsburg: Sanierter Durchgangsplatz für Fahrende fertiggestellt

31. August 2021

Anfangs September 2021 wird der sanierte Durchgangsplatz «Holchen» in Wittinsburg wieder eröffnet. Nach einem Jahr Bauzeit können die nationalen Minderheiten der Sinti und Jenischen für ihren befristeten Aufenthalt zehn Stellplätze nutzen. Der sanierte Platz verfügt unter anderem über einen Sanitärcontainer mit Unterstand, eine Aufenthaltswiese sowie eine Lärmschutzwand zum Schutz gegen den Strassenlärm der unmittelbaren Hauensteinstrasse. 

Medienmitteilung Kanton Basel-Landschaft

Seit 1993 betreibt die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft den Durchgangsplatz «Holchen» auf dem Boden der Gemeinde Wittinsburg. Da der Platz nur über eine rudimentäre Infrastruktur verfügte und in marodem Zustand war, wurde er vollständig erneuert.

Dabei wurden die Stellplätze mit Rasengittersteinen ausgestattet. Ein Sanitärcontainer mit Toiletten und Dusche, ein Unterstand für handwerkliche Tätigkeiten sowie eine Spiel- und Aufenthaltswiese befinden sich im hinteren Teil des Platzes. Ausserdem wurden bisher fehlende Anschlussleitungen verlegt, sodass jeder Stellplatz über einen direkten Anschluss an Wasser, Elektrizität und Kanalisation verfügt.

Entlang der Hauensteinerstrasse wurde das Areal mit einer Lärmschutzwand eingefriedet. Der weniger lärmempfindliche Bereich wurde zur Sicherheit der Kinder eingezäunt.

Die abschliessende Begrünung des Durchgangsplatzes ist für den Herbst 2021 geplant. 

Die Kosten der Sanierung des Durchgangsplatzes «Holchen» werden sich auf rund 1,2 Millionen Franken belaufen. Die Betriebskosten sollen möglichst kostendeckend über die Erhebung von Gebühren finanziert werden. 

Gemäss Raumplanungs- und Baugesetz des Bundes sind Siedlungen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten. Dies schliesst mit ein, dass die nationale Minderheit der Jenischen und Sinti ihre nomadische Lebensweise pflegen können. Aus diesem Grund ist der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet, Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende bereitzustellen und diese entsprechend den Vorgaben des kantonalen Richtplans planungsrechtlich zu sichern