Verfolgung der Jenischen unter dem Namen «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» der Stiftung Pro Juventute

Behörden und Kirchen sind beteiligt am Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Text: Isabella Huser und Sara Galle

Jenische Familien wurden in der Schweiz bis in die 1970er Jahre planmässig verfolgt. Jenische wurden diffamiert, jenische Kinder in Heime, Anstalten oder fremde Familien gezwungen und dauerhaft von den Eltern und Verwandten abgeschottet. Heranwachsende und junge Erwachsene sahen sich in eine psychiatrische Klinik eingeliefert oder ohne Gerichtsverfahren inhaftiert – weil sie Jenische waren. Jenische Frauen und Männer wurden interniert und zwangssterilisiert.

Verfolgung und Zwangsmassnahmen wurden von der Stiftung Pro Juventute und ihrem Programm  «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» initiiert und vorangetrieben. Behörden und kirchliche Organisationen wie das «Seraphische Liebeswerk», ein katholisches Kinderhilfswerk, waren massgeblich beteiligt. Wissenschaft und Fachleute unterstützten die Pro Juventute ebenfalls. Die Folgen wirken bis heute nach. Ein im Februar 2025 vom Bundesrat anerkanntes völkerrechtliches Gutachten qualifiziert die Taten als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit».

Die Pro Juventute nahm das in der Abteilung Schulkind entwickelte Programm «Kinder der Landstrasse» 1926 auf. Sie lancierte eine Propaganda, mit der sie eine gezielte Herabsetzung und Stigmatisierung der jenischen Volksgruppe betrieb. Die 1912 von der geachteten Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft gegründete Pro Juventute war breit abgestützt; Spitzen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wirkten im Stiftungsrat mit, dem ein Bundesrat vorstand.

Die angesehene Stiftung brachte entwürdigende, rassistische Bilder in Umlauf. Schon der Name «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» gab eine wirkmächtige Zuschreibung ab: Es galt, gemäss der Darstellung der Stiftung, armen, vernachlässigten, dreckigen Kindern zu helfen – Kindern herumvagierender, liederlicher Eltern. 

Die Pro Juventute rassifizierte die verfolgten Personen und Familien. Gleichzeitig sprach sie ihnen die Identität als Jenische ab. In den Werbeschriften wie auch von den Behörden und in der Wissenschaft wurden sie bevorzugt als «Vaganten» verunglimpft.

Auch mit Jenischen liierte Sinti/Manouches waren betroffen.

Darstellung und Realität

Die Pro Juventute behauptete in ihrer Propaganda, die Kinder würden aus einem «herumvagierenden» Leben gerettet, um in «rechtschaffenen» Familien aufzuwachsen. 

In der Realität wurden Familien verfolgt, weil sie jenisch waren.

Die meisten aus einer jenischen Familie gerissenen Kinder fanden sich nicht in einer Pflegefamilie, sondern in wechselnden, von katholischen Orden geführten Heimen oder Anstalten wieder.

Ein Grossteil der zwangsplatzierten Kinder stammte aus einer jenischen Familie, die sesshaft lebte. 

Viele der durchweg bevormundeten Kinder wurden als Arbeitskraft in der Landwirtschaft ausgebeutet, viele misshandelt, sexuell missbraucht.

Nur wenige konnten eine reguläre Schulbildung durchlaufen, noch weniger eine Berufsausbildung absolvieren.

Viele haben ihre Eltern nie wiedergesehen oder standen ihnen später als Fremde gegenüber.

Die Stigmatisierung, die programmatische Verfolgung und die menschenverachtenden Massnahmen wirkten traumatisierend. Sie hatten zerstörerische Auswirkungen, zum einen auf die Menschen und jenischen Gemeinschaften, zum anderen für die Akzeptanz der Jenischen in der Gesellschaft.

Die reisende Lebensweise und die mobilen Berufe, die ein Vertrauensverhältnis mit den Kunden voraussetzt, wurden verunmöglicht und kriminalisiert. Auch dies wirkt bis heute nach.

Schätzungen zufolge wurden bis in die 1970er Jahre in der Schweiz insgesamt rund 2000 jenische Kinder zwangsplatziert, davon nachweislich 586 auf Betreiben der Pro Juventute.

Der Rückgriff auf eugenische und rassenhygienische Theorien, administrative Versorgungen von Jenischen, Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken und Zwangssterilisierungen von Jenischen sind dokumentiert, jedoch bis heute nicht umfassend erforscht.

Dies gilt für weitere Aspekte des «Verbrechens gegen die Menschlichkeit». Es sind weiterführende Forschungen nötig. Dafür braucht es den Zugang zu Archiven der Kantone, Gemeinden, sozialer Organisationen, fachärztlichen Kliniken und Schulen für soziale Arbeit. Gerichts- und Kirchenakten sind auszuwerten, Heimatlosenakten mit Blick auf jenische Familien und mobile Lebensweisen zu untersuchen. 

Das Vorgehen der Täter: Verfolgung

Die in Zürich angesiedelte Abteilung Schulkind der Pro Juventute erstellte ab 1926 Listen, Stammbäume und Karteikarten von jenischen Familien. Der Abteilungsleiter Alfred Siegfried zog neben seiner ständigen Mitarbeiterin Praktikantinnen bei – oft Absolventinnen einer Schule für soziale Arbeit. Dank der dezentralen Organisationsstruktur der Pro Juventute konnten Siegfried und seine Mitarbeiterinnen auch auf lokale Helferinnen und Helfer zurückgreifen. Über das Land verteilte Gemeinde- und Bezirkssekretariate nahmen in ihrem Auftrag Abklärungen über jenische Familien vor. Ein Netzwerk von Pfarrern, Fürsorgerinnen und Polizisten sammelte Informationen. Involviert waren auch Verwaltungsbeamte und Politiker in Gemeinden und Kantonen – vornehmlich in Graubünden, St. Gallen, Tessin und Schwyz. In Zürich konnte die Pro Juventute zudem auf den städtischen Erkundigungsdienst zählen.

Ausgangspunkt für die Materialsammlung bildete eine Umfrage bei ausgewählten Gemeinden über dort heimatberechtigte Familien, «die zu den Fahrenden gerechnet werden müssen», so die Formulierung im ersten Subventionsgesuch der Pro Juventute für das Programm «Kinder der Landstrasse» an den Bundesrat von 1929. Der Bund unterstützte das sogenannte Hilfswerk bis 1967 mit jährlichen Beiträgen.

Um in den Fokus der Pro Juventute zu geraten, genügte ein jenischer Familienname oder die jenische Herkunft eines Elternteils. Wie die Familie lebte, spielte keine Rolle. Wer als jenische Person auf einer solchen Liste stand, war in Gefahr. In vielen Fällen kannten weder die Zuständigen der Pro Juventute noch die Handelnden vor Ort die verfolgten Familien persönlich.

Bild Kinder
Kinder der jenischen Familie Huser-Schöffel: Das Foto entstand 1929, als sie in der Gewalt des Vormunds waren, den die Pro Juventute stellte. Die Familie war zwei Jahre lang im Grenzgebiet St. Gallen - Appenzell vor der Pro Juventute geflohen. Die Mutter, Elisabeth Huser, geborene Schöffel, kämpfte in der Folge mit allen rechtlichen Mitteln vergeblich um ihre Kinder. Das Bundesgericht hob 1932 den behördlich verfügten Entzug des Sorgerechts zwar auf. Ihre Kinder wuchsen dennoch in Heimen auf, denn der Entzug der Obhut war vor dem höchsten Gericht nicht anfechtbar.

Das Vorgehen der Täter: Zugriff und Bevormundung

Für die Wegnahme der Kinder und den Entzug des elterlichen Sorgerechts war die Pro Juventute – wie auch das «Seraphische Liebeswerk» – auf den Entscheid einer Vormundschaftsbehörde angewiesen. Er gelang dort, wo eine Heimat- oder Wohnortgemeinde mit der nationalen Stiftung zusammenarbeitete. 

Die Pro Juventute schreckte nicht davor zurück, positive Informationen zu unterschlagen, stereotype Anschuldigungen zu erheben oder erfundene Behauptungen aufzustellen. Die Behörden prüften die Informationen kaum. 

Zuweilen verfasste Siegfried selbst für die Behörde den Entscheid, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Oft wurde behauptet, die Kinder seien «verwahrlost» und bei ihren Eltern «dauerhaft gefährdet». Damit waren die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. 

Am meisten Kindswegnahmen wurden im Kanton Graubünden verfügt, der bereits 1924 eine sogenannte «Vagantenfürsorge» zur Zwangsassimilation der Jenischen eingerichtet hatte und der Pro Juventute als Vorbild diente. Aber auch in den erwähnten Kantonen St. Gallen, Tessin und Schwyz war die Anzahl fremdplatzierter Kinder besonders gross.

War das Sorgerecht entzogen, amtierte Sigfried oder später seine Nachfolgerin Clara Reust als Vormundsperson, trennte in der Regel die Geschwister, schaffte die Kinder weg, verwischte Spuren. Die Pro Juventute, die beteiligten Behörden bis hin zu den Heimen und Anstalten verweigerten Müttern und Vätern die Auskunft, wo ihre Kinder waren. Sie unterbanden den Kontakt zwischen Eltern und Kindern. Ihr Ziel war es, die jenischen Familien aufzulösen und Nachkommen zu verhindern – de facto die Jenischen als Volksgruppe zu zerstören. 

Mehrere der weggenommenen Kinder wurden bei Erreichen der Volljährigkeit entmündigt, teilweise bereits als Jugendliche in Arbeitsanstalten eingewiesen, wenn sie mit der Familie Kontakt aufnahmen oder später eine eigene Familie gründen wollten. Andere wurden in die Psychiatrie eingewiesen und zwangssterilisiert.

Die Jenischen mussten sich unsichtbar machen, 50 Jahre lang

Jenische Familien wussten von der drohenden Gefahr. Wer sich retten wollte, musste die Zugehörigkeit zur jenischen Gemeinschaft und Kultur verbergen. 

Die rassistische Verfolgung dauerte fast 50 Jahre. Für tausende Menschen wurde es in dieser Zeit zu gefährlich, die eigene Kultur offen zu leben. 

Viele, wenn nicht die meisten jenischen Familien in der Schweiz büssten dadurch Grundlagen ihrer Existenz und Kultur ein. Nur indem sie diese aufgaben, hatten sie die Möglichkeit, ihre Haut und die Kinder zu retten – und ihre Würde vor weiterem Schaden zu bewahren.

Die Stigmatisierung hatte einschneidende Folgen für die reisende Lebensweise. Die rassistische Propaganda förderte das Misstrauen in der Gesellschaft. Spontanhalte und neue Kundenkontakte wurden für die Jenischen zu riskant, die Gefahren im Kontakt mit Unbekannten nicht mehr einschätzbar. Der Raum, in dem reisende Jenische ihre Berufe ausüben konnten, verkleinerte sich zusehends.

Selbst die jenische Sprache stellte eine Gefahr dar. Wer Jenisch redete, konnte als jenisch erkannt werden. Wie viele Familien dadurch auf lange Frist die Sprache ihrer Volksgruppe verloren, ist wie weitere Aspekte dieses «Verbrechens gegen die Menschlichkeit» nicht erforscht. 

Die Auswirkungen der Verfolgung wiegen schwer und wirken bis heute nach.

In den öffentlichen Schulen des Landes ist dieses Stück Schweizer Geschichte kaum präsent.

Verfolgung bis in die 1970er Jahre

Das Ende der Verfolgung jenischer Familien wurde durch eine Artikelserie in der Monatszeitschrift «Schweizerischer Beobachter» eingeleitet. Der erste Artikel von Hans Caprez erschien am 15. April 1972; der junge Journalist hatte die jenische Mutter Therese Wyss-Häfeli angehört. Seine Recherchen brachten eine Lebensgeschichte zum Vorschein, die, wie sich bald zeigen sollte, die Geschichte vieler Jenischer war.

Auf Druck der Öffentlichkeit stellte die Pro Juventute das Programm 1973 ein. 

Zur Verantwortung gezogen wurde niemand.

Die Akten blieben unter Verschluss.

Jenischen, die bei der Pro Juventute Aufklärung über das Schicksal von Geschwistern, Eltern, Kindern oder anderen Verwandten verlangten, wurden Informationen verweigert.

Vormundschaften jenischer Kinder und Jugendlicher, die ausserhalb der Pro Juventute errichtet worden waren, liefen zum Teil bis in die 1980er Jahre und wohl auch darüber hinaus weiter.

In der «Radgenossenschaft» zusammengeschlossene Jenische erreichten 1986 unter Führung von Mariella Mehr und Robert Huber, dass die Pro-Juventute-Akten dem Bundesarchiv übergeben wurden. Es sollte zwei weitere Jahre dauern, bis die ersten Jenischen und Sinti/Manouches die Akten über die eigene Familie und die eigene Person einsehen konnten.

Das «Seraphische Liebeswerk» übergab dem Bundesarchiv 2010 ausgewählte Akten, die gemäss eigenen Angaben «Fahrende» betrafen. Weitere Akten zerstörte die katholische Schwesterngemeinschaft später.

Bild Radgenossenschaft der Landstrasse
Der Zusammenschluss der Jenischen in Organisationen war wichtig, um die eigenen Rechte einzufordern und den Staat in die Pflicht zu nehmen. Gründungsversammlung der «Radgenossenschaft» am 13. April 1975 in Bern. Am Rednerpult steht der erste Präsident, Robert Waser. (Foto: Rob Grant)

Der Kampf um Anerkennung und Aufarbeitung der Geschichte

Allen Versuchen zum Trotz, die Gemeinschaft dauerhaft zu zerstören, gibt es die jenische Volksgruppe noch immer, auch in der Schweiz. Die hiesigen Jenischen werden auf 30'000 Personen geschätzt. Zwei- bis dreitausend Schweizer Jenische leben gemäss Schätzungen bis heute traditionell reisend – eine halbnomadische Form des Reisens. Viele sprechen nach wie vor Jenisch, praktizieren die überlieferte Kultur, beleben sie neu und geben den spezifischen Wissens- und Erinnerungsschatz ihrer Gemeinschaften an die Kinder weiter.

Der Bund begann erst in den 1980er-Jahren, Ansätze zur Aufarbeitung der Geschichte und zum Schutz der reisenden Kultur zu entwickeln. Jeder Schritt – vom Zugriff auf die eigene Akte über die Sprechung von Solidaritätsbeiträgen an Opfer von behördlichen Zwangsmassnahmen bis zur Anerkennung der Jenischen und der Sinti als nationale Minderheiten – musste von den Gemeinschaften und ihren Organisationen erkämpft werden. So sind etwa die «Radgenossenschaft der Landstrasse», «schäft qwant», «Naschet Jenische» und die «Union der Vereine und der Vertreter der Schweizer Nomaden» sind für ihre Rechte eingestanden.

1986 gab der damalige Bundespräsident Alphons Egli, vor dem Nationalrat zur Aktion «Kinder der Landstrasse» befragt, seinem «Bedauern Ausdruck, dass Bundeshilfe hiezu geleistet wurde», und entschuldigte sich, dass dies «passieren konnte». 

Seither kämpfen Jenische und Sinti/Manouches um eine würdige Erinnerungskultur und angemessene Darstellung der Geschichte. Historikerinnen und Historiker verfassten Berichte und veröffenlichten Publikationen, wiesen aber zugleich weiteren Forschungsbedarf aus.

Stand der Aufarbeitung heute

Im November 2021 brachte die Union der Vereine und der Vertreter der Schweizer Nomaden mit einem breit kommunizierten Schreiben an den Bund die Auseinandersetzung neu ins Rollen. Die Verfasser kritisierten die Geschichtsdarstellung der Websites des Bundes als unzulänglich und obsolet. Und sie forderten die Anerkennung des Geschehenen als Völkermord. Beides war von den Jenischen wiederholt vorgebracht worden, ist jedoch unberücksichtigt geblieben.

Schliesslich liess Bundesrat Alain Berset Ende 2022 einen Bericht mit Handlungsoptionen in Auftrag geben. Im März 2023, nach Gesprächen mit jenischen Akteuren und Akteurinnen, legte die beauftragte Mô Bleeker, Expertin für Vergangenheitsarbeit, dem Bund den Bericht vor. Im Juni 2023 entschloss sich Bundesrat Berset – im letzten Jahr seiner Amtszeit als Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) –, ein völkerrechtliches Gutachten einzuholen. Der Auftrag erfolgte im Herbst 2023. Im Januar 2024 verlangte die «Radgenossenschaft» in einem Schreiben an die neue Departementsvorsteherin, Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, es sei auf politischer Ebene ein «kultureller Genozid» anzuerkennen.

Zwischen September 2024 und Februar 2025 prüfte der Bund das von Oliver Diggelmann, Professor für Völker- und Staatsrecht an der Universität Zürich, erstellte völkerrechtliche Gutachten. Es benennt die Taten, für die der Bund, Kantone und Gemeinden eine Mitverantwortung tragen, als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» und stellt «genozidäre Massnahmen» fest. Zudem hebt es ebenfalls weiteren Forschungsbedarf hervor.

Am 20. Februar 2025 hat der Bundesrat Gutachten und Verdikt anerkannt. 

Im Herbst 2025, als dieser Text entsteht, beraten Akteure und Akteurinnen von Jenischen- und Manouches-Gemeinschaften mit dem von Bundesrätin Baume-Schneider beauftragten Bundesamt für die Kultur über die Vergangenheitsarbeit, die zu leisten ist. Der Gesamtbunderat hat das EDI beauftragt, bis Ende Juni 2026 einen Vorschlag vorzulegen.