In Lausanne wird am Mittwoch 29.4.2020 über strittige Punkte im neuen Polizeigesetz des Kantons Bern entschieden. Ein Streitpunkt ist die «Lex Fahrende». Der Artikel sieht vor, dass Personen, die ein Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers als Standplatz nutzen, weggewiesen werden dürfen.
(...) besetzen Fahrende ein Areal, kann dieses innert 24 Stunden geräumt werden. Die Wegweisung darf nur vollzogen werden, wenn im Kanton ein Transitplatz zur Verfügung steht, den die Weggewiesenen aufsuchen können. Im Februar hat das Stimmvolk einem solchen zugestimmt. «Diese Bestimmung wird durch die Eröffnung des Transitplatzes in Wileroltigen erst anwendbar», sagt der Sicherheitsdirektor dazu.Die Bestimmung wurde gegen den Willen des Regierungsrats in die Revision aufgenommen. Auch im Kantonsparlament war sie äusserst umstritten, wurde schlussendlich aber doch angenommen. Und dies, obwohl Ratsmitglieder schon damals warnten, dass der Artikel ein Fall für das Bundesgericht werden könnte.«Das Problem dieses Artikels ist es, dass ein Sondergesetz für Minderheiten geschaffen wird», sagt Angela Mattli von der Gesellschaft für bedrohte Völker, welche die Beschwerde mitträgt. Das sei eine Ungleichbehandlung, die juristisch nicht haltbar sei. «Das Gesetz sorgt für noch mehr Stigmatisierung, rechtliche Unsicherheiten und Misstrauen auf allen Seiten», so Mattli.