Der Entwurf der Kantonalen Überbauungsordnung für den Transitplatz Wileroltigen liegt bis im Januar zur Mitwirkung auf.Publiziert: 26.11.2021, 09:02
Für den Bau eines neuen Transitplatzes für ausländische Fahrende an der A1 bei Wileroltigen legt der Kanton Bern den Entwurf der Überbauungsordnung bis am 7. Januar 2022 öffentlich auf.
Die Dokumente können beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung in Bern und Nidau sowie im Gemeindesaal von Wileroltigen eingesehen werden, wie die Direktion für Inneres und Justiz am Freitag mitteilte. Die Unterlagen sind auch im Internet verfügbar.
Mit der Kantonalen Überbauungsordnung werden die raumplanerischen Grundlagen für den Bau des Transitplatzes festgelegt. Die nötigen Mittel von 3,3 Mio. Franken für den Bau des Platzes haben die Stimmberechtigten im Kanton Bern im Februar 2020 gutgeheissen.
Mit dem Transitplatz an der Autobahn will der Kanton einen geregelten Aufenthalt von ausländischen Fahrenden ermöglichen und verhindern, dass diese an unerwünschten Orten Halt machen.
Geplant sind Plätze für 36 Wohneinheiten. Die Fahrenden haben ein Depot und eine Platzgebühr zu entrichten. Für den Betrieb des Platzes verantwortlich ist der Kanton. Ein Platzwart wird vor Ort die Einhaltung der Vorschriften überwachen. Der Platz soll voraussichtlich im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden.
In Teilen der örtlichen Bevölkerung war der Widerstand gegen den Transitplatz an der Autobahn gross.
Landesweit gibt es zu wenig Transitplätzen für ausländische Fahrende. Immer wieder kommt es zu Konkurrenzkämpfen um die knappen Plätze – und zu irregulären Landnahmen, die wiederum Konflikte mit der lokalen Bevölkerung nach sich ziehen.