Wegen des Bundesgerichtsurteils zum Bernischen Polizeigesetz sei die Abstimmung zum Transitplatz Wileroltigen unrecht, fand die Junge SVP. Das lasse sich nicht verknüpfen, sagt nun das Verwaltungsgericht.
Grünes Licht für den Transitplatz für ausländische Fahrende in Wileroltigen: Das Verwaltungsgericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde der Jungen SVP abgewiesen. Die Partei verzichtet auf einen Weiterzug der Beschwerde.
Die Erfolgsaussichten vor Bundesgericht seien zu gering, schreibt die Junge SVP des Kantons Bern in einer Mitteilung vom Mittwoch. Das Bundesgericht habe erst kürzlich ein Urteil zugunsten der Fahrenden gefällt.
Die Beschwerde der JSVP richtete sich gegen die Volksabstimmung vom 9. Februar 2020. Die Stimmberechtigten hatten damals einem Kredit von 3,3 Millionen Franken für den Bau des Transitplatzes zugestimmt.
Die Regierung hatte im Vorfeld der Abstimmung betont, es brauche diesen Transitplatz, wenn der Kanton Bern illegale Campierer wegweisen wolle, wie es das neue Polizeigesetz vorsehe. Wer illegale Campierer wegweisen wolle, brauche einen Ort, wo sie sich legal aufhalten könnten.
Kurz nach der Abstimmung kam das Bundesgericht jedoch zum Schluss, dass der Wegweisungsartikel im Polizeigesetz rechtswidrig ist.
Die Junge SVP zeigte sich laut Mitteilung vom Mittwoch konsterniert, dass «gerichtlich nachgewiesene Falschaussagen» von Regierungsmitgliedern keinen Einfluss auf die Gültigkeit von Abstimmungen hätten. Mangels Erfolgsaussichten vor Bundesgericht will sich die Junge SVP nun auf den politischen Weg konzentrieren.
Im bernischen Grossen Rat ist ein Vorstoss hängig, der eine Wiederholung der Abstimmung zum Ziel hat. Die Regierung empfiehlt die Motion zur Ablehnung.