Kanton St. Gallen kommt nicht vom Fleck

04. Mai 2018

Fahrende St.Gallen möchte Fahrende vorübergehend auf unbenutzten Militärarealen unterbringen. Doch die beim Bund eingereichte Anfrage war missverständlich.Die Fahrenden im Kanton St.Gallen müssen sich weiterhin gedulden. Die im Sarganserland, im Rheintal und im Fürstenland geplanten Durchgangsplätze entstehen frühestens in einem Jahr, und der jüngs ...

Fahrende St.Gallen möchte Fahrende vorübergehend auf unbenutzten Militärarealen unterbringen. Doch die beim Bund eingereichte Anfrage war missverständlich.Die Fahrenden im Kanton St.Gallen müssen sich weiterhin gedulden. Die im Sarganserland, im Rheintal und im Fürstenland geplanten Durchgangsplätze entstehen frühestens in einem Jahr, und der jüngste Versuch, weitere Areale bereitzustellen, ist vorerst gescheitert. Insgesamt muss der Kanton St.Gallen sechs Durchgangsplätze bereitstellen. Im Sommer 2017 reichte das St.Galler Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg) beim Bund eine Anfrage bezüglich unbenutzter Übungsareale des Militärs ein. Drei solche sich im Kanton St.Gallen befindenden Areale sollten temporär als Durchgangsplätze fungieren. Nun liegt dem Areg die Antwort des Bundesamts für Rüstung (Armasuisse) vor, und diese ist abschlägig. Die Krux an der Sache: Offenbar kam es in der Kommunikation mit dem Bundesamt zu einem Missverständnis, wie der Verantwortliche für Siedlungsplanung Alexander Biber sagt. «Armasuisse hat unseren Antrag falsch aufgefasst.» Die Bundesstelle hätte klären sollen, ob drei unbenutzte Militärareale temporär als Durchgangsplätze genutzt werden könnten. Armasuisse sei jedoch davon ausgegangen, dass der Kanton St.Gallen die betreffenden Plätze kaufen wolle. In seinem Schreiben hält Armasuisse denn auch fest, dass die betreffenden Areale zum Kernbestand der Armee gehörten und «nicht veräusserbar» seien. Das Areg möchte nun rasch in einem Gespräch mit dem Bund das Missverständnis aus der Welt schaffen und die besagten Areale wenn möglich auf die Saison 2019 in Betrieb nehmen. Bis dahin braucht es gemäss Aussage von Biber noch ein Bewilligungsverfahren sowie einige bauliche Massnahmen. Armasuisse-Mediensprecher Kaj-Gunnar Sievert bestätigt die Anfrage: «Es ist richtig, dass uns der Kanton St.?Gallen bezüglich Standorten angefragt hat. Ein Termin für ein Gespräch steht noch nicht. Wir warten im Moment noch auf die vom Kanton angekündigte Einladung.» Ein Fall für den Gerichtshof in Strassburg? In Sachen Durchgangsplätzen ist St.Gallen derweil wieder zurück auf Feld eins. 2006 hatte die Regierung ein Konzept für die Errichtung von sechs Durchgangsplätzen für Fahrende verabschiedet. Bis dato konnte noch kein einziger Platz realisiert werden. Dave Huser, Präsident der Bewegung Schweizer Reisender, bedauert sehr, dass die zahlreichen im Kanton heimischen Fahrenden weiterhin keine temporären Durchgangsplätze erhalten: «Es ist schade, dass der Kanton keinen Lebensraum für die Fahrenden zur Verfügung stellt.» Huser ist überzeugt, dass es im Kanton St.Gallen am politischen Willen mangle. «In vielen Kantonen haben wir immer wieder auch sehr kurzfristig temporäre Plätze bekommen.» Die Bewegung Schweizer Reisender liebäugelt mit einer Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Konkrete Schritte seien noch keine geplant, aber man stehe in Kontakt mit Menschenrechtsanwälten. 2016 hatte die Bewegung Schweizer Reisender bereits dem Kanton St.Gallen mit einer Klage gedroht. Sie warf dem Kanton vor, aus rassistischen Gründen keine Durchgangsplätze bereitzustellen.Eva Pfirter ostschweiz@tagblatt.ch