Mit zwei Testbetrieben in Thal und Vilters-Wangs will die Regierung des Kantons St. Gallen Ängste abbauen. Auf der Suche nach geeigneten Grundstücken für Schweizer Fahrende stiess der Kanton immer wieder auf Widerstand.
In Thal lehnten die Stimmberechtigten 2014 eine Umzonung ab, 2016 scheiterten die Pläne des Kantons am Stadtrand von Gossau eine Durchgangsplatz für Fahrende zu erstellen, ebenfalls an der Urne. Die Bewegung der Schweizer Reisenden prüft damals eine Klage gegen den Kanton St. Gallen.
Damit reagierte die Organisation darauf, dass es nach dem Nein der Gossauer Stimmberechtigten trotz Bundesauftrag weiterhin keine Durchgangsplätze gab. Zurzeit sei die Klage vom Tisch, sagte der St. Galler Bauchef Marc Mächler auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Wenn sich aber nicht bald eine Lösung abzeichne, könnte die Klage wieder aktuell werden. Nicht im Wohngebiet Anfang April wurde bekannt, dass in Vilters-Wangs provisorisch ein Durchgangsplatz eingerichtet werden soll.
Auch in Thal macht der Kanton einen erneuten Anlauf auf der Suche nach einem Durchgangsplatz, der von Fahrenden für kurzfristige Aufenthalte das ganze Sommerhalbjahr genutzt werden kann. In Thal fand kürzlich ein Informationsanlass für die Bevölkerung statt. Kritisiert wurde, dass auf dem Grundstück trotz Ablehnung an der Urne nun provisorisch als Durchgangsplatz betrieben werden soll. "Da der Platz ideal gelegen ist, wollen wir mit den Testbetrieben einen zweiten Versuch starten und zeigen, dass Durchgangsplätze für Schweizer Jenische und Sinti funktionieren", sagte der FDP-Regierungsrat. Im Gebiet "Fuchsloch" sind maximal zehn Stellplätze geplant.
Der Platz soll spätestens im Frühjahr 2020 bereitstehen. Das Grundstück sei ideal: es grenze an kein Wohngebiet, sei nahe am Autobahnanschluss und an den Zentren gelegen. "In den Zentren findet die anerkannte Minderheit der Jenischen und Sinti Arbeit", so Mächler. Gute Erfahrungen mit Standplätzen Auch in Vilters-Wangs soll ein provisorischer Durchgangsplatz im Frühling 2020 mit maximal zehn Plätzen bereit stehen. Der Kanton plant und zahlt die Infrastruktur.
Die Standortgemeinde stellt den Unterhalt sicher. Im Gegenzug erhält die Gemeinde die Mieteinnahmen, welche die Jenischen und Sinti bezahlen. Der Kanton baue nicht auf private Anbieter, sagte Mächler: "Es ist die Aufgabe des Kantons, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Lösungen zu suchen." Verlaufe der Testbetrieb positiv, hofft er, dass die Bevölkerung einem festen Durchgangsplatz zustimmt. Besser sieht die Situation bei den Standplätzen für den Winter aus.
In Uznach, Wil und St. Gallen konnten Standplätze verwirklicht werden. Die Erfahrungen mit diesen Plätzen seien gut, sagt Mächler. Aktuell seien aber keine weiteren Standplätze geplant. Kampf um Anerkennung Die Kantone sind durch einen Bundesgerichtsentscheid von 2003 verpflichtet, die Bedürfnisse von Fahrenden in ihrer Raumplanung und Richtplanung zu berücksichtigen.
Der Gemeindeverband hatte vor einem Jahr gefordert, dass die Beteiligten zusammenarbeiten, um mehr Platz für Fahrende zu schaffen, und die Aufgabe nicht den Gemeinden überlassen wird. Schweizer Jenische und Sinti sind offiziell als nationale Minderheiten anerkannt. Die Schweiz hat sich damit verpflichtet, Bedingungen zu schaffen, damit diese rund 30'000 Menschen ihre Kultur pflegen und weiterentwickeln können. Etwa 3000 Schweizer Sinti und Jenische pflegen die nomadische Lebensweise.
Schweizer Fahrende haben im Kanton St. Gallen Anrecht auf sechs Durchgangsplätze. Der letzte Versuch scheiterte 2016 in Gossau am Widerstand der Bevölkerung.
21.05.2019, Keystone SDA / Schweizerische Depeschenagentur