Wegen Hunderter Kindeswegnahmen steht der Kanton St. Gallen gegenüber Jenischen und Sinti besonders in der Pflicht. Nun setzt die Regierung auf Arbeitsgruppen, die den Boden für Durchgangsplätze bereiten sollen.
Stellung bezieht unter anderem Simon Röthlisberger, Geschäftsführer der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende.
St. Gallen Tagblatt/Marcel Elsener
Wird die leidige Situation der Jenischen und Sinti im Kanton St.Gallen endlich verbessert? Werden in den nächsten Jahren einige der sechs fehlenden Durchgangsplätze eingerichtet? Man möchte es mit zugekniffenen Augen glauben, wenn man die Antwort der Regierung auf die Interpellation dreier SP-Kantonsratsmitglieder liest. Zwar sei die Situation der Durchgangsplätze «nach wie vor nicht gelöst und für die fahrenden Volksgruppen im Kanton unbefriedigend», schreibt die Regierung. Doch bekräftigt sie, das Projekt der im Herbst 2024 beschlossenen Strategie «Fahrende Lebensweise im Kanton St. Gallen» voranzutreiben. Demnach soll eine Arbeitsgruppe von gleich vier Departementen (Bau- und Umwelt, Inneres, Bildung, Sicherheit) und Organisationen der Fahrenden die Bevölkerung für die nomadische Lebensweise und die Bereitstellung von Plätzen sensibilisieren. Geplant sind auch Workshops mit den Standplatzgemeinden, ohne dass diese explizit genannt werden.
Konzept liegt seit bald zwanzig Jahren vor
Die 30'000 Jenischen und Sinti in der Schweiz, von denen rund ein Zehntel eine fahrende Lebensweise pflegen, haben als Bürgerinnen und Bürger die gleichen Rechte und Pflichten wie die sesshafte Bevölkerung. Sie sind als nationale Minderheit anerkannt und sollen ihre Kultur und Tradition pflegen und weiterenwickeln können. Dies gelte namentlich auch für die Schaffung der erforderlichen Standplätze (für die Winterzeit) und Durchgangsplätze (für die Reisezeit von Frühling bis Herbst), wie die Regierung schreibt.
Im Kanton St. Gallen existieren vier offizielle Standplätze mit festen Bauten, die von Schweizer Jenischen und Sinti im Winter ständig genutzt werden - in der Stadt St.Gallen, in Uznach und Wil (zwei Plätze). Durchgangs- und Transitplätze kann der Kanton mit Ausnahme eines beschränkt verfügbaren Platzes in Buchs nicht anbieten. Dies, obschon er seit Mai 2006 über ein Konzept zur Realisierung von Durchgangsplätzen verfügt. So seien viele Fahrende gezwungen, heisst es in der Antwort, «mit Spontanhalten auf teils ungeeignete Standorte auszuweichen, was zu Konflikten mit Behörden, Grundbesitzenden, aber auch untereinander infolge der knappen Platzverhältnisse führen kann».
Die Regierung unterstreicht einmal mehr den Handlungsbedarf. Gemäss Standbericht der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende fehlen schweizweit bis zu 30 Stand- und 50 Durchgangsplätze - bezogen auf St. Gallen sind es somit zwei weitere Stand- und sechs Durchgangsplätze. Zudem müsse der Kanton vermehrt die Bevölkerung für die Kultur und Geschichte der Fahrenden sensibilisieren, den Dialog fördern und Rassismus und Diskriminierung bekämpfen, wie es heisst.
Bedauern über das Unrecht der Kindeswegnahmen
Die Interpellation fragt nach der «besonderen Pflicht» St. Gallens gegenüber Jenischen und Sinti, weil der Kanton den Fahrenden jahrzehntelang die Kinder weggenommen habe. Tatsächlich betrafen die Kindeswegnahmen von 1926 und 1973 rund 600 Kinder. Diese wurden von der Stiftung Pro Juventute mit Hilfe der Behörden ihren Eltern weggenommen und in Pflegefamilien, Erziehungsheimen, Arbeitsanstalten, psychiatrischen Kliniken und Gefängnissen untergebracht. 90 Prozent stammen aus vier Kantonen: 300 Kinder aus Graubünden, je fast 100 Kinder aus dem Tessin und St.Gallen sowie 40 aus Schwyz. Die St. Galler Behörden hätten an diesen Kindeswegnahmen massgeblich mitgewirkt, schreibt die Regierung. Sie bedauert das geschehene Unrecht und anerkennt die besondere Pflicht des Kantons. Entsprechend sei es ihr ein Anliegen, die Situation der Jenischen und Sinti nachhaltig zu verbessern.
Dringend gefragt sind also Durchgangs- und Standplätze. Das Konzept von 2006 habe bisher «nicht die erhoffte Wirkung erzielt», so die Regierung. Respektive «scheiterte es letztlich an den Entscheiden in den Gemeinden». Die Beispiele sind bekannt, werden aber nicht genannt - Thal, Gossau oder Vilters-Wangs. Weil der Bau von Plätzen «von der Akzeptanz in der Bevölkerung und dem interkulturellen Zusammenleben» abhänge, geht die Regierung das Thema umfassender an. So hätten neben der Raumplanung «die Bereiche Kulturförderung, Schule und Sicherheit eine sehr grosse Bedeutung», schreibt sie und verweist auf die Feststellung der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende, wonach Vorhaben zu Plätzen für Fahrende «oft an mangelnder Akzeptanz scheitern, obwohl deren Schaffung gemäss Befragungen grundsätzlich befürwortet wird». Entsprechend soll die Strategie «Fahrende Lebensweise im Kanton St. Gallen» ein konfliktfreies Zusammenleben im Alltag fördern.
Auf den Goodwill der Gemeinden angewiesen
In der Interpellation wird nach den gesetzlichen Grundlagen zur Realisierung von Plätzen gefragt. Der vorgeschlagene Artikel im Planungs- und Baugesetz, der einem kantonalen Sondernutzungsplan für Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende galt, sei vom Kantonsrat 2016 gestrichen worden, erklärt die Regierung. Sie habe keine Möglichkeit mehr, eigene Sondernutzungspläne zu erlassen und sei somit auf die Gemeinden und deren Ortsplanung angewiesen. Entsprechend würden nun im erwähnten Projekt Workshops mit den Standplatzgemeinden durchgeführt. Ebenso vorgesehen sind Workshops mit den Minderheiten.
Simon Röthlisberger, Geschäftsführer der erwähnten Stiftung und Teil der Arbeitsgruppe, wertet die skizzierte Strategie als positiv. «Die St. Galler Regierung bekennt sich zur historischen Verpflichtung und hat den Willen, die Grundlagen für Plätze zu schaffen.» Trotz des persönlichen Engagements etwa des früheren Raumplanungschefs Ueli Strauss (der die Kantone in der Stiftung vertritt) oder des früheren Thaler Gemeindepräsidenten Robert Raths seien ausgereifte Platzvorhaben im Kanton gescheitert. Die Erfahrung zeige, dass es vorwärts gehe, wo ein Kanton seinen Spielraum ausnütze, sagt Röthlisberger. Als gute Beispiele nennt er den Durchgangsplatz in Wittinsburg (BL) und den in diesem Frühling realisierten Transitplatz an der Autobahn A1 in Wileroltigen (BE). Die beiden Kantone haben diese Plätze geplant, gebaut und betreiben diese nun. Anders als in Wilteroltigen, wo der Widerstand gross war, ging es im Baselland im Einverständnis mit der Gemeinde. «Wo es gelingt, kann ein solcher Platz idealerweise nicht als Last und Pflicht, sondern als Mehrwert, Beitrag zum Minderheitenschutz und Chance fürs Miteinander gesehen werden», sagt Röthlisberger. Günstige Aussichten hat ein Kanton auf eigenen Grundstücken - in St. Gallen wäre es etwa das Areal des ehemaligen Militärmateriallagers in Thal. Zu konkreten Vorhaben wolle man derzeit keine Stellung nehmen, heisst es im Baudepartement.
Vorläufig bleibt die Hoffnung, dass - nicht nur in Thal - hinter den Kulissen einiges aufgegleist und demnächst spruchreif wird. Das Bekenntnis der Regierung sei erfreulich, meint SP-Kantonsrat und Co-Interpellant Florian Kobler, doch müsse die Strategie nun «mit Energie und Nachdruck» umgesetzt werden.