Staatliche Pflicht Zurverfügungstellung von Stand- und Transitplätzen für ausländische Fahrende

17. Mai 2017

Antwort des Berner Regierungsrates auf eine Interpellation von Mathias Müller (Orvin, SVP) betreffend «Staatliche Pflicht Zurverfügungstellung von Stand- und Transitplätzen für ausländische Fahrende».Auszug aus der Antwort des Regierungsrates vom 17. Mai 2017: «Laut Konzept „Stand-, Durchgangs- und Transitplätze im Kanton Bern“ (RRB 1127/2011) we ...

Antwort des Berner Regierungsrates auf eine Interpellation von Mathias Müller (Orvin, SVP) betreffend «Staatliche Pflicht Zurverfügungstellung von Stand- und Transitplätzen für ausländische Fahrende».Auszug aus der Antwort des Regierungsrates vom 17. Mai 2017: «Laut Konzept „Stand-, Durchgangs- und Transitplätze im Kanton Bern“ (RRB 1127/2011) werden für ausländische Fahrende keine Standplätze geschaffen. Standplätze (z.T. ebenfalls als Durchgangsplätze konzipiert) sind für schweizerische Fahrende vorgesehen. Standplätze dienen dem stationären Aufenthalt insbesondere über die Wintermonate. Durchgangsplätze dienen dem Aufenthalt während der Reisesaison von März bis Oktober. Um dem Halteanspruch ausländischer Fahrender Rechnung zu tragen, aber auch Konflikte mit den – in der Regel kleineren Gruppen Kanton Bern von – Schweizer Fahrenden zu vermeiden, hat der Grosse Rat in der Septembersession 2016 den Regierungsrat beauftragt, einen Transitplatz für ausländische Fahrende zu planen.»

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