Die Aargauer Gemeinde Birr im Bezirk Brugg informiert über die Bewilligungspflicht von temporären Standplätzen bei Landwirten.In ihrem jüngsten Mitteilungsblatt schreibt die Gemeinde Birr, dass das Campieren oder Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf öffentlichem Grund oder ausserhalb des überbauten Gebietes einer schriftlichen Bewilligung des Ge ...
Die Aargauer Gemeinde Birr im Bezirk Brugg informiert über die Bewilligungspflicht von temporären Standplätzen bei Landwirten.In ihrem jüngsten Mitteilungsblatt schreibt die Gemeinde Birr, dass das Campieren oder Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf öffentlichem Grund oder ausserhalb des überbauten Gebietes einer schriftlichen Bewilligung des Gemeinderates bedarf.Aargauer Zeitung, 21.10.2015.