Ehemalige Verdingkinder können noch bis Ende März ein Gesuch um Entschädigung stellen. Nun könnte diese Frist verlängert werden.Noch bis Ende März dürfen frühere Verdingkinder und «administrativ Versorgte» ein Gesuch auf Entschädigung stellen. Danach gibt es kaum noch eine Chance, im den Genuss einer finanziellen Wiedergutmachung des Bundes zu komm ...
Ehemalige Verdingkinder können noch bis Ende März ein Gesuch um Entschädigung stellen. Nun könnte diese Frist verlängert werden.Noch bis Ende März dürfen frühere Verdingkinder und «administrativ Versorgte» ein Gesuch auf Entschädigung stellen. Danach gibt es kaum noch eine Chance, im den Genuss einer finanziellen Wiedergutmachung des Bundes zu kommen, berichtet der «Blick». Luzius Mader, Delegierter für Opfer von sogenannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Stellvertretender Direktor des Bundesamts für Justiz, erklärt: «Der Termin Ende März ist fix.»Vertreter von Betroffenen-Organisationen plädieren dennoch für eine Verlängerung der Frist. Der Initiant der «Wiedergutmachungsinitiative» Guido Fluri kann sich eine Verlängerung ebenfalls vorstellen. Dies aber ist Sache der Politik. «Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass die Zeichen der Hoffnung nicht gleich wieder abgewürgt werden», sagt Parteipräsidentin Regula Rytz. «Eine Fristverlängerung ist nötig!»