«Fahren ja – aber bitte nicht anhalten...»

08. Giugno 2014

Im Kanton Solothurn gibt es keine offiziellen Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende. Eine Änderung ist noch nicht in Sicht.Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, den Schweizer Fahrenden Stand- und Durchgangsplätze anzubieten. Im Kanton Solothurn allerdings harzt es mit der Realisierung von Plätzen für Fahrende. Im Anhörungsentwurf des revidier ...

Im Kanton Solothurn gibt es keine offiziellen Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende. Eine Änderung ist noch nicht in Sicht.Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, den Schweizer Fahrenden Stand- und Durchgangsplätze anzubieten. Im Kanton Solothurn allerdings harzt es mit der Realisierung von Plätzen für Fahrende. Im Anhörungsentwurf des revidierten kantonalen Richtplans finden sich zwar Planungsgrundsätze wie: «Kanton und Gemeinden stellen für die ethnische Minderheit der in der Schweiz wohnhaften aktiv Fahrenden Stand- und Durchgangsplätze zur Verfügung.» Konkret wird es dann beim Planungsauftrag: «Der Kanton schafft ein bis zwei Standplätze für Schweizer Fahrende mit je fünf bis zehn Stellplätzen.»«Wir möchten eine ähnliche Strategie verfolgen wie der Kanton Aargau», betont Rolf Glünkin, der im Amt für Raumplanung für den Bereich Richtplanung zuständig ist. Indem der Kanton die Planung an die Hand nehme, könne er die Gemeinden aus dem Schussfeld nehmen. Bei den Gesprächen mit Vertretern der Radgenossenschaft der Landstrasse wurde ein Bedarf von fünf bis zehn Plätzen festgestellt. Man ist daher im Raumplanungsamt gewillt, zwei – dafür eher kleinere – Standplätze zu schaffen.Der geplante Durchgangsplatz in der Felmatt in Oensingen kann jedoch vermutlich nicht realisiert werden. Weiterhin zur Diskussion steht ein Standplatz in Biberist. Dringend gesucht ist eine Lösung wegen der Familie Huber, die nach einem jahrelangen Rechtsstreit in Rüttenen bei Solothurn bis Ende 2014 weg muss. «Aber bis jetzt», so Rolf Glünkin, «hat niemand einen Standort angeboten.»

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