Ehemalige Verdingkinder können beim Bund ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag stellen. Viele Betroffene sind dabei auf Hilfe angewiesen – vor allem bei der Aktensuche.Allein schon die Jahreszahlen lassen einen leer schlucken, schreibt Dominique Spirgi in der «TagesWoche»: Es geht um Schicksale aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und nich ...
Ehemalige Verdingkinder können beim Bund ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag stellen. Viele Betroffene sind dabei auf Hilfe angewiesen – vor allem bei der Aktensuche.Allein schon die Jahreszahlen lassen einen leer schlucken, schreibt Dominique Spirgi in der «TagesWoche»: Es geht um Schicksale aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und nicht aus der sozialpolitisch grauen Vorkriegszeit oder dem 19. Jahrhundert. Die Rede ist von den sogenannten Verdingkindern sowie anderweitig «administrativ versorgten» Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, von Opfern von Zwangssterilisation und -abtreibung oder Kastration.Hilfe bieten vorab die Opferhilfestellen der Kantone an. Zur Hilfe verpflichtet sind auch die Staatsarchive – die Betroffenen müssen ihrem Gesuch nämlich Belegdokumente beilegen, die sich zum Teil nur schwer auffinden lassen. Im Basler Staatsarchiv sind gegenwärtig drei Mitarbeiter damit beschäftigt, entsprechende Anfragen zu bearbeiten.