Die Aktion «Kinder der Landstrasse»

Zwischen 1926 und 1973 nahm die Stiftung Pro Juventute in Zusammenarbeit mit den Behörden mehrere Hundert Kinder aus jenischen Familien ihren Eltern weg mit dem Ziel, die Kinder zu sesshaften und – in damaligen Worten – «brauchbaren» Menschen zu erziehen. Zu diesem Zweck gründete sie das «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse». Die von der Pro Juventute despektierlich als «Vaganten» bezeichneten Familien und Kinder kamen hauptsächlich aus vier Kantonen, rund die Hälfte aus Graubünden. Die «Kinder der Landstrasse» wurden in Pflegefamilien, meist aber in Heimen und Anstalten untergebracht. Viele von ihnen erlebten schwere Formen von Gewalt. Den Eltern wurde direkt das Sorgerecht entzogen. Weniger schwere Eingriffe in die Familie erachtete die Pro Juventute zum Vorhinein und generell als aussichtlos. Jahrzehntelang wehrten sich jenische Eltern erfolglos gegen die Wegnahme ihrer Kinder. Erst mehrere kritische Presseartikel, die zu Beginn der 1970er Jahre erschienen und in denen die Betroffenen zu Wort kamen, bewirkten eine öffentliche Empörung und 1973 das Ende der Aktion «Kinder der Landstrasse». Die Folgen dauern für die betroffenen Kinder, Eltern und Familien jedoch bis heute an. Die Bekämpfung der fahrenden Lebensweise – wie es die Pro Juventute mit finanzieller Unterstützung des Bundes und Hilfe der Behörden durch die systematische Wegnahme von Kindern aus jenischen Familien beabsichtigte – trägt aus juristischer Sicht Züge eines kulturellen Genozids.